Umsatzsteuer berechnen als Selbstständiger
Du weißt nicht, ob du Umsatzsteuer ausweisen musst — oder wie viel du ans Finanzamt abführen musst? Hier ist die klare Antwort.
Kurze Antwort
Als umsatzsteuerpflichtiger Freelancer berechnest du: Umsatzsteuer = Nettoumsatz × 19 %. Diesen Betrag kassierst du von Kunden, ziehst deine Vorsteuer (19 % auf Betriebsausgaben) ab — und überweist die Differenz ans Finanzamt. Wenn du Kleinunternehmer bist (Umsatz unter €25.000/Jahr), fällt die Umsatzsteuer komplett weg.
Rechner: Wie viel Umsatzsteuer musst du abführen?
Deine Zahlen
Dein Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer
Absetzbare Betriebsausgaben ohne MwSt.
§19 UStG — Umsatz unter €25.000/Jahr im Vorjahr
Deine Steuerlast
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Unverbindliche Schätzung · Stand 2025/2026 · Kein Ersatz für Steuerberatung
Umsatzsteuer für Freelancer: Die Grundlagen
Umsatzsteuer vs. Vorsteuer
Als Freelancer hast du zwei Seiten: Du stellst Umsatzsteuer in Rechnung (an deine Kunden) und du zahlst Vorsteuer (auf deine Betriebsausgaben). Ans Finanzamt zahlst du nur die Differenz — die sogenannte Zahllast.
Umsatzsteuer (kassiert): €1.000 × 19 % = €190
Vorsteuer (Ausgaben): €200 × 19 % = €38
Zahllast ans Finanzamt: €190 − €38 = €152
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Du musst die Umsatzsteuer regelmäßig ans Finanzamt melden — entweder monatlich (bei hohem Umsatz) oder quartalsweise. Im ersten Jahr und im Folgejahr ist die monatliche Meldung Pflicht. Das geht über das ELSTER-Portal (elektronisch).
Wann bist du umsatzsteuerpflichtig?
Du musst Umsatzsteuer ausweisen, wenn dein Umsatz im Vorjahr über €25.000 lag (§19 UStG, seit 2025). Darunter kannst du die Kleinunternehmer-Regelung nutzen und auf die Ausweisung verzichten. Achtung: Übersteigst du im laufenden Jahr die €100.000-Grenze, verlierst du den Status sofort — rückwirkend.
Häufige Fragen
Muss ich auf Auslandsrechnungen (B2B) Umsatzsteuer berechnen?
Nein. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland gilt das Reverse-Charge-Verfahren — der Kunde rechnet die Steuer selbst ab. Du schreibst eine Rechnung ohne MwSt. mit dem Hinweis 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers'.
Kann ich Vorsteuer auf mein Homeoffice abziehen?
Eingeschränkt. Du kannst Vorsteuer auf Büromaterialien, Software, Telefon, Internet und dedizierte Arbeitsräume geltend machen. Allgemeine Wohnkosten sind nicht abzugsfähig.
Was passiert, wenn ich die Voranmeldung vergesse?
Das Finanzamt schätzt deine Steuer und kann Verspätungszuschläge (bis 10 % der Steuerschuld) erheben. Im schlimmsten Fall drohen Zwangsgelder. Setze dir eine Erinnerung für den 10. des Folgemonats.