Gewinnermittlung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Freelancer

Als Freiberufler musst du keine doppelte Buchhaltung machen. Die EÜR reicht — und ist einfacher als du denkst.

Kurze Antwort

Die EÜR ist simpel: Gewinn = Einnahmen − Ausgaben. Du listest alle Einnahmen und alle abzugsfähigen Betriebsausgaben auf — der Rest ist dein zu versteuernder Gewinn. Als Freiberufler mit Umsatz unter €600.000 bist du zur EÜR berechtigt und musst keine Bilanz erstellen.

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§19 UStG — Umsatz unter €25.000/Jahr im Vorjahr

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EÜR: So funktioniert es

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§4 Abs. 3 EStG) ist die vereinfachte Gewinnermittlungsmethode für Freelancer und Freiberufler. Du brauchst keine Bilanz, kein doppeltes Buchführungssystem — nur eine strukturierte Aufstellung deiner Einnahmen und Ausgaben.

Das Prinzip: Zufluss und Abfluss

Bei der EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Du buchst Einnahmen wenn das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht — nicht wenn du die Rechnung stellst. Ausgaben buchst du wenn du sie bezahlst. Das macht die EÜR sehr einfach zu führen.

Welche Ausgaben sind absetzbar?

Büro & ArbeitsmittelLaptop, Monitor, Schreibtisch, Software, Büromaterial
KommunikationTelefon, Internet, Cloud-Dienste (anteilig wenn privat genutzt)
WeiterbildungFachliteratur, Online-Kurse, Konferenzen (beruflich bedingt)
Reisekosten0,30 €/km Fahrtkosten, Bahntickets, Hotels für Geschäftsreisen
VersicherungenBerufshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung (anteilig)
SteuerberaterKosten für Steuerberatung vollständig absetzbar
Homeoffice€6/Tag Pauschale (max. €1.260/Jahr) oder anteilige Mietkosten

EÜR einreichen: Fristen und Pflichten

Die EÜR gibst du zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab — in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar übernächstes Jahr). Du verwendest dafür Anlage EÜR in ELSTER. Bei Umsatzsteuerpflicht kommt noch die jährliche Umsatzsteuererklärung hinzu.

Beispiel EÜR

Einnahmen
Honorareinnahmen (netto)€48.000
Betriebsausgaben
Büro & Technik−€3.200
Homeoffice-Pauschale−€1.260
Weiterbildung−€800
Reisekosten−€600
Steuerberater−€1.200
Versicherungen−€400
Gewinn (zu versteuern)€40.540